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Pflegegrad: Wo Sie Unterstützung finden

Entwurf zur ersten Orientierung · Inhalte werden vor dem regulären Start fachlich und auf Quellen geprüft.

Hinweis zum Entwurf: Preisbeispiele und Förderangaben sind nicht verbindlich. Prüfen Sie aktuelle Voraussetzungen bei den offiziellen Stellen. Es werden noch keine Angebote vermittelt.

Die richtige Anlaufstelle

Für Fragen zu einem Pflegegrad und zum Antragsverfahren ist die zuständige Pflegekasse beziehungsweise Pflegeversicherung die erste Anlaufstelle. Dieses Portal bietet keine Versicherungsberatung und keine Unterstützung beim Vertragsabschluss.

Persönliche Beratung nutzen

Pflegestützpunkte und zuständige Beratungsstellen können beim Verständnis des Verfahrens helfen. Erkundigen Sie sich dort nach passenden Angeboten für Ihre Situation.

Keine Einstufung versprechen lassen

Ein Pflegegrad wird nicht durch einen Treppenliftwunsch begründet. Die persönliche Situation wird im vorgesehenen Verfahren geprüft. Vermeiden Sie Angebote, die eine bestimmte Einstufung garantieren.

Förderbedingungen können sich ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Informationen der KfW und die Entscheidung des zuständigen Kostenträgers. § 40 SGB XI im Original lesen.
Transparent von Anfang an

Erst informieren.
Dann in Ruhe entscheiden.

Unser Ratgeber befindet sich im Aufbau. Eine Angebotsvermittlung ist noch nicht verfügbar. Wir nehmen deshalb derzeit keine Kontaktdaten oder Angaben zur Pflegebedürftigkeit entgegen.

Nutzen Sie unsere Ratgeber, um Fragen für ein Gespräch mit einem Fachbetrieb vorzubereiten.

Worauf Sie bei Anbietern achten sollten →